Übergang weiterführende Schule
In unserem Einzugsbereich stehen nach der Grundschule mehrere weiterführende Schulen zur Auswahl: Fürst-Johann-Ludwig-Schule Hadamar (Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe), Marienschule Limburg (Privates Gymnasium), die Senckenbergschule Runkel/Villmar (Haupt-, Realschule und Integrierte Gesamtschule) und die MSS Erlenbachschule in Elz (Mittelstufenschule). Manche entscheiden sich auch für Tilemann-Schule Limburg (Gymnasium mit gymnasialer Oberstufe) oder Theodor-Heuss-Schule Limburg (Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe).
Die Eltern können im gewählten Bildungsgang die gewünschte Schule benennen und sollten für den Fall, dass die Aufnahmekapazität dieser Schule eine Aufnahme der Schülerin oder des Schülers nicht erlaubt, ersatzweise wenigstens eine weitere Schule angeben. Eignung als Voraussetzung für den Besuch eines weiterführenden Bildungsganges nach § 77 Abs. 1 Satz 3 Hessischen Schulgesetzes ist gegeben, wenn Lernentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung der Schülerinnen oder der Schüler eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des gewählten Bildungsgangs erwarten lassen. Der anschließende Text zur „Wahl des weiterführenden Bildungsgangs“ ist der Homepage des Hessischen Kultusministeriums entnommen.
Wahl des weiterführenden Bildungsganges
Nach § 77 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes ist die Wahl des Bildungsganges nach dem Besuch der Grundschule Sache der Eltern. Wird der Bildungsgang sowohl schulformbezogen als auch integriert angeboten, können die Eltern zwischen beiden Formen wählen. Entsprechend den Vorgaben von Art. 59 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen setzt der Besuch eines weiterführenden Bildungsganges Eignung voraus. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen besteht ein differenziertes System der Wahl des weiterführenden Bildungsganges, mit dem sowohl die Eignung und Leistung der Schülerin oder des Schülers berücksichtigt als auch die ggf. divergierenden Einschätzungen der Leistungen der Schule und Elternhaus zum Ausgleich gebracht werden sollen.
Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Bis zum 5. März stellen die Eltern einen schriftlichen Antrag an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer, in dem sie eine Schulform wählen, die dem gewählten Bildungsgang entspricht oder den gewünschten Bildungsgang einschließt. Wählen die Eltern die Hauptschule, die Förderstufe oder die schulformübergreifende Gesamtschule, leitet die Schulleiterin oder der Schulleiter der bisher besuchten Schule den Antrag an die gewünschte Schule weiter.
Wählen die Eltern die Realschule oder das Gymnasium oder den entsprechenden Zweig einer schulformbezogenen Gesamtschule, muss die Klassenkonferenz in ihrer schriftlichen Stellungnahme eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Ist dies der Fall, leitet die Schulleiterin oder der Schulleiter der Grundschule den Antrag an die gewünschte Schule weiter.
Spricht die Klassenkonferenz sich nicht für den gewünschten Bildungsgang aus, teilt sie dies den Eltern unverzüglich schriftlich mit Begründung mit. Gleichzeitig wird ihnen eine erneute Beratung angeboten. Halten die Eltern ihre Wahlentscheidung aufrecht, teilen sie dies der bisher besuchten Schule bis zum 5. April mit. Danach leitet die abgebende Schule die Entscheidung der Eltern mit dem Aktenvermerk über die Beratung und der schriftlichen Begründung der Klassenkonferenz an die gewünschte Schule weiter. Die Schulleiterin oder der Schulleiter der so ausgewählten Schule hat die Verpflichtung der intensiven Beratung der Eltern und der Schülerin oder des Schülers.
Im Rahmen des Beratungsverfahrens durch die abgebende Schule werden die Eltern auf die Möglichkeit der Querversetzung (Möglichkeit der Versetzung aus der Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der gewählten Schule in die Schulform, für die eine Eignungsempfehlung durch die Grundschule ausgesprochen wurde) hingewiesen.
In jedem Schuljahr wiederkehrende Termine für die Erziehungsberechtigten der 4. Klassen:
November | Informationsabend zu den Bildungsangeboten unserer Region, zusammen mit den Grundschulen Oberzeuzheim, und Steinbach. |
Vor und nach den Weihnachtsferien | Informationstage und Veranstaltungen der weiterführenden Schulen (Bitte jeweils selbst auf Anzeigen und Mitteilungen in der Presse achten). |
bis zum 25. Februar | Einzelberatung aller Eltern durch die jeweiligen Klassenleitungen. |
bis zum 05. März | Schriftlicher Antrag durch die Erziehungsberechtigten an die Grundschule zur Wahl der weiterführenden Schule (Formular über unsere Verwaltung) |
März | Klassenkonferenzen, wird keine Empfehlung für den gewünschten Bildungsgang ausgesprochen, erfolgt eine Mitteilung an die Eltern und eine erneute Beratung wird angeboten. |
bis zum 05. April | Die betroffenen Eltern teilen der Grundschule mit, ob sie ihre ursprüngliche Wahl aufrecht halten oder nicht. Geht keine Mitteilung ein, wird davon ausgegangen, dass die ursprüngliche Wahlentscheidung beibehalten wird. |
April | Weiterleitung der Elternanträge an die jeweiligen weiterführenden Schulen |